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Tizi Colleroso
07.08.2024, 08:55 Uhr

Wissen

Schweizer Grundstückgewinnsteuer leicht erklärt

 

Der Verkauf einer Immobilie in der Schweiz bringt viele Fragen mit sich, besonders wenn es um die steuerlichen Aspekte geht. Ein zentraler Punkt dabei ist die Grundstückgewinnsteuer. 


Einführung in die Grundstückgewinnsteuer

 

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine spezielle Steuer, die in der Schweiz beim Verkauf von Immobilien und Grundstücken erhoben wird. Diese Steuer wird auf kantonaler Ebene geregelt, was bedeutet, dass die genauen Bestimmungen und Steuersätze von Kanton zu Kanton variieren können.

 

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Ursprung und Zweck der Steuer

Die Grundstückgewinnsteuer wurde eingeführt, um spekulativen Handel mit Immobilien zu verhindern und sicherzustellen, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien angemessen besteuert werden. Sie dient auch dazu, die Wertsteigerung von Grundstücken, die oft durch öffentliche Investitionen wie Infrastrukturprojekte und Stadtentwicklung begünstigt wird, teilweise wieder an die Gemeinschaft zurückzuführen.

 

Wer ist steuerpflichtig?

Grundsätzlich ist jeder, der eine Immobilie in der Schweiz verkauft, verpflichtet, die Grundstückgewinnsteuer zu zahlen. Dies gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Ausnahmen können bestehen, dazu mehr im Abschnitt zu Ausnahmen und Sonderregelungen.

 

Unterschiede nach Kantonen

Da die Grundstückgewinnsteuer kantonal geregelt wird, gibt es erhebliche Unterschiede in den Steuersätzen und Berechnungsgrundlagen. Einige Kantone haben progressive Steuersätze, die je nach Höhe des Gewinns ansteigen, während andere fixe Steuersätze anwenden. Zudem können bestimmte Abzüge und Steuervergünstigungen je nach Kanton variieren.

 

Steuerpflichtige Ereignisse

Nicht nur der Verkauf einer Immobilie löst die Grundstückgewinnsteuer aus, sondern auch andere Vorgänge, die einer Veräusserung gleichkommen. Dazu gehören unter anderem der Tausch von Immobilien, die Einbringung von Grundstücken in Gesellschaften oder ähnliche rechtliche Konstellationen, bei denen das wirtschaftliche Eigentum an der Immobilie übertragen wird.

 

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Quelle: freepik

 

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer: Grundlagen und Methoden

 

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem Gewinn, der aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufs- und dem ursprünglichen Kaufpreis entsteht, abzüglich bestimmter zulässiger Kosten. Lassen Sie uns die Grundlagen und Methoden der Berechnung näher betrachten.

 

Grundlagen der Berechnung

1.    Verkaufspreis: Dies ist der Preis, den der Käufer für die Immobilie bezahlt. Dieser Betrag bildet die Basis für die Gewinnberechnung.

2.    Anschaffungskosten: Dies sind die ursprünglichen Kosten, die beim Kauf der Immobilie entstanden sind. Dazu gehören der Kaufpreis, die Notarkosten und die Grundbuchgebühren.

3.    Werterhaltende Investitionen: Kosten für Renovationen und werterhaltende Massnahmen können vom Gewinn abgezogen werden. Hierzu zählen beispielsweise Reparaturen, die zur Erhaltung der Immobilie notwendig waren.

4.    Abschreibung und Wertminderungen: In einigen Kantonen können Abschreibungen und Wertminderungen berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem langfristige Investitionen und Abnutzungen.

 

Methoden der Berechnung

1.    Einfache Methode: Diese Methode wird häufig verwendet, wenn keine grossen Renovationen oder Investitionen vorgenommen wurden. Der Gewinn wird einfach als Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Kaufpreis berechnet.

2.    Komplexe Methode: Diese Methode berücksichtigt zusätzliche Faktoren wie Investitionen und Abzüge. Sie wird angewendet, wenn umfangreiche Renovationen durchgeführt oder wenn die Immobilie über einen langen Zeitraum gehalten wurde.

 

Progressiver vs. fester Steuersatz

In Kantonen mit progressiven Steuersätzen steigt der Steuersatz mit der Höhe des Gewinns. Ein Beispiel könnte sein:

•    Bis CHF 100'000 Gewinn: 10%
•    Bis CHF 200'000 Gewinn: 15%
•    Über CHF 200'000 Gewinn: 20%

In Kantonen mit festen Steuersätzen bleibt der Prozentsatz unabhängig von der Gewinnhöhe konstant.

 

Spekulationsfrist

Einige Kantone berücksichtigen auch die Haltedauer der Immobilie. Wird die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. 5 Jahre) verkauft, kann ein höherer Steuersatz gelten, um spekulative Verkäufe zu verhindern. Nach Ablauf dieser Frist kann der Steuersatz sinken.

 

Quelle: freepik

 

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Ausnahmen und Sonderregelungen: Wann wird keine Steuer fällig?

 

Bei der Grundstückgewinnsteuer gibt es verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen, die dazu führen können, dass keine Steuer oder eine verminderte Steuer fällig wird. Diese Regelungen variieren je nach Kanton und Situation des Verkäufers. avendo erläutert hier die wichtigsten Ausnahmen und Sonderregelungen.

 

Hauptwohnsitz und Eigenbedarf

Ein bedeutender Ausnahmefall betrifft den Verkauf des Hauptwohnsitzes. In vielen Kantonen fällt keine Grundstückgewinnsteuer an, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst bewohnt hat und den Verkaufserlös für den Erwerb oder Bau eines neuen Hauptwohnsitzes verwendet. Diese Regelung soll die Mobilität und Flexibilität von Eigenheimbesitzern fördern.

 

Familieninterne Verkäufe

Bei Verkäufen innerhalb der Familie, wie beispielsweise bei Schenkungen oder Erbschaften, kann die Grundstückgewinnsteuer ganz oder teilweise erlassen werden. Diese Regelung ist oft darauf ausgerichtet, die Weitergabe von Familienvermögen zu erleichtern. Allerdings müssen auch hier bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie etwa die unentgeltliche Übertragung der Immobilie oder eine besondere Verwandtschaftsbeziehung.

 

Quelle: freepik

 

Ersatzbeschaffung

Wird der Verkaufserlös einer Immobilie zur Anschaffung einer neuen Liegenschaft verwendet, kann in vielen Fällen die Grundstückgewinnsteuer gestundet oder erlassen werden. Diese Regelung gilt häufig für gewerbliche Immobilien oder Mietobjekte und soll Investitionen und die Kontinuität von Betrieben unterstützen.

 

Spezielle Immobilien und Nutzungsarten

Bestimmte Immobilienarten und Nutzungsarten können ebenfalls von Ausnahmen profitieren. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche Grundstücke, die von Landwirten genutzt werden, oder denkmalgeschützte Gebäude, bei denen besondere Erhaltungsmassnahmen notwendig sind. Hier sind die genauen Regelungen oft sehr spezifisch und sollten im Detail geprüft werden.

 

Zeitliche Fristen und Wertsteigerungen

In einigen Kantonen wird die Grundstückgewinnsteuer reduziert oder entfällt ganz, wenn die Immobilie über einen langen Zeitraum gehalten wurde. Diese sogenannten Spekulationsfristen sollen spekulativen Käufen und Verkäufen entgegenwirken. Je länger die Haltedauer, desto geringer kann der Steuersatz sein.

 

Verlustverrechnung

Falls beim Verkauf einer Immobilie ein Verlust entsteht, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen aus anderen Immobilienverkäufen verrechnet werden. Diese Regelung ermöglicht es, steuerliche Nachteile abzumildern und fördert eine faire Besteuerung der tatsächlichen Gewinne.

 

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Strategien zur Minimierung der Grundstückgewinnsteuer

 

Es gibt mehrere Strategien, die Ihnen helfen können, die Steuerlast zu reduzieren. Diese Strategien sollten jedoch immer im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und in Absprache mit einem Steuerberater umgesetzt werden.

 

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Nutzung von Renovationskosten

Eine der effektivsten Methoden zur Senkung der Grundstückgewinnsteuer ist die Anrechnung von Renovations- und Investitionskosten. Durch die sorgfältige Dokumentation und Nachweisführung dieser Ausgaben können Sie den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Achten Sie darauf, dass die Renovationsarbeiten werterhaltend und nicht wertvermehrend sind, da nur erstere in der Regel abzugsfähig sind.

 

Quelle: freepik, Foto von wayhomestudio

 


Berücksichtigung von Verkaufsnebenkosten

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören auch die sogenannten Verkaufsnebenkosten. Dazu zählen Notargebühren, Maklerprovisionen und Grundbuchgebühren. Diese Kosten können vom Verkaufsgewinn abgezogen werden. 

 

Langfristige Haltedauer

Wie bereits erwähnt, kann eine längere Haltedauer der Immobilie zu einer Reduktion der Grundstückgewinnsteuer führen. In vielen Kantonen sinkt der Steuersatz, je länger die Immobilie gehalten wird. 

 

Nutzung der Hauptwohnsitzregelung

Falls Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie von der Hauptwohnsitzregelung profitieren. Dies erfordert jedoch, dass der Erlös innerhalb einer bestimmten Frist in eine neue Immobilie reinvestiert wird.

 

Verkauf innerhalb der Familie

Ein Verkauf innerhalb der Familie kann ebenfalls steuerlich vorteilhaft sein. Oftmals sind Schenkungen oder Verkäufe an nahe Verwandte steuerfrei oder mit erheblichen Steuervergünstigungen verbunden. Beachten Sie jedoch, dass dies je nach Kanton unterschiedlich geregelt ist und genaue Bedingungen erfüllt sein müssen.

 

Einsatz von Steuerberatern

Die Komplexität der Grundstückgewinnsteuer erfordert oft professionelle Beratung. Ein erfahrener Steuerberater kann Ihnen helfen, individuelle Strategien zur Steueroptimierung zu entwickeln und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. 

 

Wichtige Fristen und Dokumente: Was Immobilienverkäufer beachten müssen

 

Beim Verkauf einer Immobilie gibt es zahlreiche Fristen und Dokumente, die sorgfältig beachtet und vorbereitet werden müssen, um eine reibungslose Abwicklung und die korrekte Berechnung der Grundstückgewinnsteuer sicherzustellen. Eine gute Vorbereitung kann nicht nur die Steuerlast minimieren, sondern auch rechtliche Probleme vermeiden.

Verkaufsvertrag und Notarielle Beurkundung

Der Verkaufsvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Der Notar spielt eine entscheidende Rolle, indem er den Vertrag aufsetzt, die Unterschriften beglaubigt und die Eintragung ins Grundbuch veranlasst. 

 

Grundbuchauszug


Der Grundbuchauszug ist ein essentielles Dokument, das den aktuellen Eigentümer und alle relevanten Eintragungen bezüglich der Immobilie auflistet. Dieser Auszug wird benötigt, um den Eigentümerwechsel im Grundbuch korrekt vorzunehmen. Er kann beim zuständigen Grundbuchamt angefordert werden.

 

Steuererklärung und Formular für Grundstückgewinnsteuer


Nach dem Verkauf der Immobilie muss eine Steuererklärung eingereicht werden, in der der Grundstücksgewinn angegeben wird. Dazu gehört das spezielle Formular für die Grundstückgewinnsteuer, das bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht wird. Dieses Formular erfordert genaue Angaben zum Verkaufs- und Kaufpreis, zu Renovationskosten und weiteren abzugsfähigen Ausgaben. Eine fehlerfreie und vollständige Ausfüllung dieses Formulars ist entscheidend, um die korrekte Steuerberechnung sicherzustellen.

 

Fristen für die Steuerzahlung


Die Fristen für die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer variieren je nach Kanton. In der Regel muss die Steuer innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Verkauf gezahlt werden, meist innerhalb von 30 bis 60 Tagen. Es ist wichtig, diese Fristen genau zu beachten, um Verzugszinsen und Strafen zu vermeiden.

 

Dokumentation der Renovationskosten

Eine detaillierte Dokumentation der Renovationskosten ist notwendig, um diese Kosten steuerlich geltend machen zu können. Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf und führen Sie eine Liste der durchgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen müssen bei der Einreichung der Steuererklärung vorgelegt werden.

 

 

Meldepflichten und Bescheinigungen

Je nach Kanton können zusätzliche Meldepflichten bestehen, etwa die Meldung des Verkaufs bei der Gemeinde oder die Einholung von Bescheinigungen, dass keine offenen öffentlichen Abgaben bestehen. Diese Bescheinigungen sind oft notwendig, um die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch abzuschliessen. 

 

Fazit: Gut informiert zum erfolgreichen Immobilienverkauf

 

Der Verkauf einer Immobilie in der Schweiz ist ein komplexer Prozess, der eine gründliche Vorbereitung und genaue Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordert. Die Grundstückgewinnsteuer kann den finanziellen Gewinn aus dem Verkauf erheblich beeinflussen. Mit den richtigen Informationen und Strategien können Sie jedoch Ihre Steuerlast minimieren und den Verkaufsprozess reibungslos gestalten.


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