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Portrait Tizi Colleroso

Tizi Colleroso
17.07.2023, 12:00 Uhr

Kaufen
Finanzen

Der Kaufvertrag

Gerne möchte avendo Ihnen auf einfache Art und Weise erläutern, was Sie über den Kaufvertrag wissen sollten:

 

1. Kaufvertrag

Der Kaufvertrag für Immobilien ist ein rechtsgültiges Dokument, das den Kauf und Verkauf einer Immobilie regelt. Er sollte folgende wichtige Punkte enthalten:

a) Angaben zu den beteiligten Parteien: Käufer und Verkäufer müssen eindeutig identifiziert werden (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit)

b) Objektbeschreibung: Die Immobilie sollte genau beschrieben werden, einschließlich Lage, Fläche, Zustand (Nennung bekannter Mängel) und allen damit verbundenen Rechten und Belastungen. Bei Neubauten gehört der Baubeschrieb dazu.

c) Grundlasten: zum Beispiel Pfandrechte Dritter an der Liegenschaft, falls vorhanden.

d) Dienstbarkeiten: zum Beispiel Nutzungsrecht der Gehwege durch Nachbarn, falls vorhanden

e) Kaufpreis und Zahlungsbedingungen: Der Preis sowie die Modalitäten der Zahlung.

f) Gebühren und Steuern: insbesondere die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer muss klar geregelt sein.

g) Termin und Modalitäten der Eigentumsübertragung: Der Zeitpunkt, an dem das Eigentum übergeht, und alle damit verbundenen Bedingungen.

h) Haftungsausschlüsse: Mögliche Mängel und Haftungsfragen sollten eindeutig geregelt sein.

i) Vereinbarungen über Sonderwünsche: Falls besondere Vereinbarungen getroffen wurden, sollten diese im Vertrag festgehalten werden.

j) Bei Neubauten: genauer Bezugstermin

k) Regelung für den Fall, dass eine der Parteien den Vertrag nicht einhält

 

2. Beurkundung und Unterzeichnung

Der Kaufvertrag einer Liegenschaft muss durch eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Diese/r nimmt eine unparteiische Rolle ein und stellt sicher, dass die Interessen beider Parteien gleichermassen berücksichtigt werden. In Kantonen, in denen freie Notare tätig sind, kann in der Regel der Käufer den Notar auswählen. Verfügen Kantone über sogenannte Amtsnotare, müssen Sie sich an das dafür zuständige Amt wenden, wie beispielsweise die Amtsschreiber, das Konkursamt oder das kantonale Handelsregisteramt. Der Kaufvertrag muss von allen beteiligten Parteien – Käufer, Verkäufer und Notar – unterzeichnet werden. Allerdings werden Sie erst mit dem Eintrag ins Grundbuch offiziell als Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie registriert. Die Anmeldung der Handänderung beim Grundbuchamt erfolgt durch die Notarin oder den Notar im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrags.

 

 

3. Erforderliche Dokumente

Für den Abschluss eines Kaufvertrags sind bestimmte Dokumente erforderlich:

a) Grundbuchauszug: Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch, der Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte gibt.

b) Plan: Ein Lageplan oder Grundriss der Immobilie.

c) Baubewilligung: Sofern An- oder Umbauten durchgeführt wurden, ist eine Baubewilligung erforderlich.

d) Finanzierungsnachweis: Eine Bestätigung über die Finanzierung des Kaufpreises.

e) Im Fall von Stockwerkeigentum: Begründungsurkunde und Reglemente der Stockwerkeigentümerschaft

 

4.Kosten und Gebühren

Die Kosten und Gebühren für Notariat und Grundbuch können je nach Kanton unterschiedlich sein. In den meisten Fällen werden die Notargebühren zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Es empfiehlt sich, im Voraus die genauen Kosten und Gebühren bei der zuständigen Stelle zu erfragen.

 

5. Reservationsverträge

Sogenannte Reservationsverträge sind heute häufig geworden. Der Verkäufer verpflichtet sich damit, eine bestimmte Liegenschaft zu reservieren, während sich der Käufer zum Kauf verpflichtet. Beachten Sie jedoch, dass solche Verträge nicht bindend sind, da Grundstücksgeschäfte grundsätzlich vom Notar beurkundet werden müssen. Im Falle eines Reservationsvertrags wird in der Regel eine Anzahlung fällig. Wenn der Kauf nicht zustande kommt, kann es schwierig sein, die gesamte Anzahlung zurückzufordern, da zum Beispiel laufende Kosten abgezogen werden können.

 

6. Rechts- und Sachmängel

Verkäufer können sich durch die Aufhebung der Gewährleistungspflicht für Rechts- und Sachmängel vor späteren Forderungen durch den Käufer schützen. Wichtig vor allem für alte Gebäude. Bei Neubauten sollte der Käufer jedoch darauf achten, dass die Haftung nicht vertraglich ausgeschlossen ist.

 

 7. Schuldbrief

Falls beim Käufer eine Hypothek oder ein anderes Schuldverhältnis besteht, stellt das Grundbuchamt oder der Notar einen Schuldbrief aus. Dieser wird dem Gläubiger physisch oder als Registerschuldbrief übergeben und dient als Sicherheit.

 

Avendo hofft, Ihnen mit diesem kurzen Leitfaden beim Verständnis des Kaufvertrags behilflich zu sein. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt. Bei allfälligen Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen avendo Berater gerne zur Seite.

Quelle: avendo

 

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