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Von Hypotheken bis zu Abzügen:
Schuldzinsenabzug: Trotz des jüngsten Anstiegs der Hypothekarzinsen können Schuldzinsen immer noch vollständig von den Steuern abgezogen werden.
Steuerbewertung: Der zu versteuernde Wert einer Immobilie beträgt oft einiges weniger als der Marktpreis. Diese Bewertung wird von offizieller Stelle durchgeführt und wird von Zeit zu Zeit kantonal neu eingeschätzt.
Hypothekenabzug: Wenn Sie eine Hypothek für Ihr Eigenheim aufgenommen haben, reduziert diese Schuld Ihr steuerbares Vermögen. Dies kann insbesondere bei hohen Hypothekenbeträgen zu erheblichen Steuereinsparungen führen.
Eigenmietwert: Als Eigenheimbesitzer müssen Sie den sogenannten Eigenmietwert, der etwa 60-70% des Betrags entspricht, den ein Mieter jährlich zahlen würde, als Einkommen versteuern.
Unterhaltsabzüge: Trotz des fiktiven Einkommens aus dem Eigenmietwert können Sie die Steuerbelastung durch Abzüge für werterhaltende Arbeiten und Investitionen reduzieren. Dazu gehören beispielsweise neu gestrichene Wände, neue Fassade oder Dach oder der Austausch von alten Heizungen uvm. Bitte beachten Sie dazu die kantonalen Richtlinien!
Neubauten: Bei einem Neubau dürfen Pauschalabzüge getätigt werden.
Quelle: Unsplash; Anthony Fomin
Versicherungsprämien: In vielen Kantonen können Prämien für Gebäudeversicherungen und andere mit dem Unterhalt verbundene Versicherungen abgezogen werden.
Einzahlungen in den Erneuerungsfonds: Bei Stockwerkeigentum können in einigen Kantonen auch Einzahlungen in den Erneuerungsfonds und Verwaltungskosten als Unterhalt abgezogen werden.
Belege sammeln: Bewahren Sie alle Belege und Handwerkerrechnungen auf, um am Ende des Steuerjahres alles griffbereit zu haben.
Indirekte Amortisation: Es kann sich lohnen, die Hypothek indirekt zu amortisieren. Hierzu gehen bei der Zweithypothek Ihre Rückzahlungen auf ein Säule-3a-Konto der Bank und werden verpfändet. Mit dieser Variante bleibt die Hypothekenhöhe unverändert. Das heisst: Die Schuldzinsen lassen sich wie bisher in gleicher Höhe steuerlich absetzen.
Finanz- und Steuerplanung: Überlegen Sie im Voraus, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Entscheidungen, wie z.B. die Aufstockung einer Hypothek oder grössere Renovierungen, haben könnten.
Alle Auslagen, welche dem Unterhalt und der Werterhaltung dienen wie Malerarbeiten, Reparaturen, Gartenunterhalt, Spengler, Schreiner, Sanitär, Unterhaltsarbeiten im und ums Haus uvm.
Bitte bedenken Sie immer die kantonalen Unterschiede! Ausserdem beherzigen Sie, dass bei Auslagen, welche den Wert steigern (zum Beispiel eine neue luxuriöse Küche, neuer Wintergarten etc.) nur ein Teil von den Steuern abgezogen werden darf. Der Unterhalt dessen darf dann wiederum vollumfänglich abgerechnet werden.
Quelle: Unsplash; Markus Spiske
Ein Eigenheim zu besitzen, bietet nicht nur persönlichen Komfort, sondern auch finanzielle Vorteile. Übrigens haben Sie die Wahl zwischen pauschalen Abzügen und effektive Abzüge. Mit der optimalen Planung und Kenntnis der Steuervorteile können Sie die richtige Entscheidung diesbezüglich treffen und sicherstellen, dass Ihr Zuhause Ihnen hilft, Ihre finanzielle Last zu minimieren.
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