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Portrait Tizi Colleroso

Tizi Colleroso
11.07.2023, 14:12 Uhr

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Grundrisse: Wie werden Flächen richtig berechnet?

In der Schweiz fehlt eine einheitliche Regelung, da es keine gesetzlich vorgegebene Berechnungsmethode der Flächen gibt. Daher möchte avendo mit diesem Blogbeitrag etwas Licht ins Dunkel bringen, da die exakte Flächenberechnung für die Verkaufs Preisgestaltung von höchster Wichtigkeit ist.

Die verschiedenen Arten der Flächenangaben, welche sich von der Grösse der Quadratmeterzahlen ableiten lassen, sind:

 

  • Wohnfläche (auch Nettofläche genannt): gibt die Fläche an, die als Wohnraum gilt und beheizt ist. Also die Fläche, welche man betreten und benutzen kann ohne Wände! Es zählen nur Innenflächen hierzu – Aussenflächen wie Terrassen und Balkone werden nicht miteinberechnet! Achtung Räume mit Dachschrägen oder Wintergärten werden unterschiedlich berücksichtigt – je nach gewählter Berechnungsmethode.

    Zur Wohnfläche zählen insbesondere:

·         Wohnzimmer
·         Esszimmer
·         Küche
·         Schlafzimmer
·         Badezimmer, Gäste WC
·         Abstellräume innerhalb der Wohnung,z.B. Reduit (sofern beheizt!)
·         Innen Treppen
·         Cheminée
·         Einbauschränke

 
Dazu gilt es einige Besonderheiten zu beachten: Nischen an Türen, Fenstern oder Wände werden nur mitgerechnet, wenn diese mindestens 13 cm tief sind und bis zum Boden reichen. Raumabschnitte, die höher als 1.50 m sind, werden häufig zur Wohnfläche gezählt, darunter liegende Abschnitte werden nicht berücksichtig.

  • Grundfläche: Einfach gesagt, sind es die Flächen eines Gebäudes, welche den Boden berühren. In höheren Stockwerken zählt man die Flächen des Fussbodens. Diese umfasst alle Bereiche des Gebäudes inklusive der Aussenmauern. Der Garten hingegen wird nicht dazugerechnet!

 


  • Nutzfläche: Dazu zählen die Räume einer Immobilie, welche genutzt werden können, müssen aber nicht notwendigerweise bewohnbar sein, wie zum Beispiel:

·         Keller
·         Estrich
·         Abstellräume ausserhalb der Wohnung
·         Balkone und Terrassen
·         Garagen
·         Waschküchen
·         Heizungsräume
·         Wintergärten

 


  • Hauptnutzfläche: manchmal wird auch dieser Begriff gewählt. Damit ist die Gesamtfläche aller beheizbarer Raumflächen gemeint. Dieser wird über die SIA-Norm 416 geregelt (SIA = Schweizerische Ingenieur- und Architektenvereinigung). Flächen auf welche Badewannen, Küchenmobiliar und Einbauschränke stehen, werden dazu gerechnet.  Balkon, Terrasse, Garage, Abstellräume, Keller und Estrich nicht!

 


  • Nebennutzungsflächen: Estrich, Keller, Bastelraum und Garage

 


  • Aussennutzungsflächen: Balkon, Terrasse, Loggia, teilweise auch Wintergarten, Aussenparkplätze und Gartenfläche

 


  • Bruttofläche: Ist die Fläche der Immobilie inklusive der Innen- und Aussenwände.

 


  • Handelsfläche (auch Verkaufsfläche genannt): Diese ist das Total aus Bruttofläche plus Quoten.

 


  • Quoten: äussere Räumlichkeiten wie Garten, Balkon, Terrasse, Keller und Garage, welche zu einem Teil in die Handelsfläche einbezogen werden, da sie nicht zur vollwertigen Wohnfläche gehören, aber dennoch einen Mehrwert darstellen. Der Anteil, der zur Handelsfläche gezählt wird, wird in Quoten (Prozentsätze) angegeben, beispielsweise eine Garage mit 50% oder eine Terrasse mit 30%.

 


Der Verkaufspreis setzt sich also aus der Handelsfläche multipliziert per Quadratmeterpreis zusammen. Der Quadratmeterpreis orientiert sich an der Ortschaft, der Lage und weiteren Faktoren zur Wohnqualität. Garagen oder Aussenparkplätze werden oftmals auch pauschal zum Preis dazu gerechnet statt in Quoten kalkuliert.

 

Wichtiges zu beachten:

  • Da es keine gesetzliche Regelung gibt und falsch berechnete Wohnflächen sogar dazu führen können, dass ein bereits unterzeichneter Kaufvertrag seine Gültigkeit verliert, lassen Sie sich am Besten durch avendo eine kostenlose Immobilienbewertung von unserem zugelassenen Schätzer ausstellen! 

  • Gehört der gedeckte Wintergarten zur Nettowohnfläche? Je nach Ausbaustandard, wenn er ganzjährig bewohnbar und beheizbar ist, kann er dazu gezählt werden. 

  • Wie werden Dachschrägen einberechnet? In der Schweiz ist dies noch sehr unklar. In der Regel können Flächen mit einer Raumhöhe ab 1.50 m angerechnet werden. Dieser Punkt muss zwischen Verkäufer und Käufer klar geregelt werden.

 

Bei der Planung des Verkaufes Ihrer Immobilie stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch und der Begriffs- und Gesetzes Dschungel ist nicht mehr Ihre Sorge. Mit avendo finden Sie einen verlässlichen Partner, welcher Ihnen das Leben erleichtert.

 

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