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Portrait Tizi Colleroso

Tizi Colleroso
21.08.2024, 08:55 Uhr

Wissen

Vermögensübertragung leicht gemacht - Teil 2

Rechtliche Feinheiten der Immobilienvererbung


Die Vererbung eines Hauses in der Schweiz ist ein komplexer Prozess. Um sicherzustellen, dass der Übergang Ihres Hauses an die nächste Generation reibungslos verläuft, ist es unerlässlich, die relevanten gesetzlichen Paragrafen zu kennen und zu verstehen. 

 

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Wichtige Paragrafen des Schweizer Erbrechts


Die Hausvererbung in der Schweiz wird durch mehrere zentrale Paragrafen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. 

 

Art. 457 ZGB: Gesetzliche Erbfolge


Artikel 457 des ZGB legt die gesetzliche Erbfolge fest, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. Nach dieser Bestimmung erben zunächst die Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkelkinder). Sollte der Erblasser keine Nachkommen haben, geht das Erbe an die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers). Falls auch diese nicht vorhanden sind, erben die Grosseltern und deren Nachkommen.

 

Quelle_unsplash, Foto von Clay Banks

 

 

Art. 471 ZGB: Pflichtteile


Artikel 471 des ZGB regelt die Pflichtteile der Erben. Pflichtteile sind gesetzlich garantierte Mindestanteile am Erbe, die bestimmten Erben, wie Ehepartnern, Kindern und unter Umständen Eltern, zustehen. Diese Pflichtteile können durch ein Testament nicht vollständig entzogen werden. Nach aktuellem Recht beträgt der Pflichtteil der Nachkommen drei Viertel des gesetzlichen Erbteils, während der Ehepartner oder eingetragene Partner die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil erhält.

 

Art. 499-504 ZGB: Testamentarische Verfügungen


In den Artikeln 499 bis 504 des ZGB sind die Anforderungen an ein rechtsgültiges Testament festgelegt. Ein Testament kann eigenhändig oder öffentlich beurkundet werden. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein. Zusätzlich sollte es mit einem Datum versehen sein, um seine Gültigkeit sicherzustellen. Öffentliche Testamente werden unter Mitwirkung eines Notars und zwei Zeugen erstellt.

 

Art. 512-515 ZGB: Erbvertrag


Artikel 512 bis 515 ZGB behandeln den Erbvertrag. Im Gegensatz zum Testament, das einseitig vom Erblasser verfasst wird, ist ein Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet und von allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Er bietet die Möglichkeit, verbindliche Regelungen zu treffen, die nicht einseitig geändert werden können.

 

Art. 522-533 ZGB: Nutzniessung und Wohnrechte


Die Artikel 522 bis 533 ZGB ermöglichen die Einräumung von Nutzniessungs- und Wohnrechten. Diese ermöglichen dem Erblasser weiterhin im Haus zu leben oder von den Mieteinnahmen zu profitieren, auch wenn das Eigentum bereits auf die Erben übergegangen ist. Nutzniessungsrechte müssen vertraglich festgelegt und im Grundbuch eingetragen werden.

 

Quelle: freepik, Foto von kjpargeter

 

 

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Erbverträge und Testamente: Rechtliche Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten


Erbverträge: Verbindliche Vereinbarungen


Vorteile:

  • Verbindlichkeit: Die im Erbvertrag getroffenen Regelungen sind für alle Parteien bindend.
  • Flexibilität: Es können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die über die gesetzlichen Erbfolgeregelungen hinausgehen.
  • Klarheit: Missverständnisse und Streitigkeiten können vermieden werden, da alle Beteiligten den Vertrag kennen und akzeptieren.


Beispiel:
Ein Erbvertrag kann festlegen, dass eines Ihrer Kinder das Haus erhält, während andere Kinder mit Geldbeträgen oder anderen Vermögenswerten ausgeglichen werden. So lässt sich sicherstellen, dass das Haus in der Familie bleibt und gleichzeitig eine gerechte Verteilung des Vermögens erfolgt.

 

Testamente: Individuelle Nachlassregelungen

 

Eigenhändiges Testament:
Es ist die einfachste Form des Testaments, birgt jedoch das Risiko von Formfehlern.


Öffentliches Testament:
Diese Form bietet höhere Sicherheit und ist schwerer anzufechten.


Inhaltliche Gestaltung:

  • Erbquote: Sie können festlegen, wie das Haus und andere Vermögenswerte verteilt werden sollen.
  • Vermächtnisse: Bestimmte Vermögenswerte können einzelnen Personen oder Organisationen vermacht werden, ohne dass diese Erben sind.
  • Ersatzverfügungen: Regelungen für den Fall, dass ein Erbe vor dem Erblasser stirbt oder das Erbe ausschlägt.

 

Pflichtteilsansprüche und deren Reduzierung


Pflichtteilsansprüche können nicht vollständig entzogen werden, aber unter bestimmten Umständen reduziert werden.


Reduzierung durch Enterbung:
Möglich bei schweren Verfehlungen des Erben gegenüber dem Erblasser (Art. 477 ZGB).


Verzichtsvertrag:
Ein Erbe kann freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichten, was notariell beurkundet werden muss.

 

Quelle: unsplash, Foto von Claudio Schwarz

 

 

Steuerliche Aspekte der Hausvererbung


Die steuerlichen Implikationen der Hausvererbung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich!


Erbschaftssteuer


Direkte Nachkommen:
In vielen Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) von der Erbschaftssteuer befreit oder profitieren von hohen Freibeträgen.


Weitere Verwandte und Nichtverwandte:
Für Geschwister, weiter entfernte Verwandte und nicht verwandte Erben gelten in der Regel höhere Steuersätze und niedrigere Freibeträge.


Schenkungssteuer


Schenkungen zu Lebzeiten können, je nach Kanton, steuerlich vorteilhaft sein, insbesondere wenn sie frühzeitig und strategisch geplant werden.


Steuerliche Vorteile:
Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen. Es ist möglich, Vermögenswerte schrittweise zu übertragen, um die Steuerlast zu minimieren.


Berücksichtigung der 10-Jahres-Regel:
In einigen Kantonen werden Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind, bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt.

 

Grundstückgewinnsteuer


Die Grundstückgewinnsteuer fällt an, wenn ein Haus zu einem höheren Wert übertragen wird als dem, zu dem es erworben wurde. Diese Steuer ist ebenfalls kantonal geregelt und variiert je nach Gewinnhöhe und Besitzdauer.

 

Steuerliche Optimierung durch Nutzniessung


Die Einräumung von Nutzniessungsrechten kann steuerliche Vorteile bieten. Wenn der Erblasser sich das Nutzniessungsrecht vorbehält, kann der steuerliche Wert des übertragenen Hauses reduziert werden, da der Nutzniesser weiterhin im Haus wohnt oder Einnahmen daraus erzielt.

 

Quelle: freepik

 


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Schlussfolgerung


Dank:

können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen reibungslos und gemäss Ihren Wünschen an die nächste Generation übergeht.

 

Quelle: freepik

 

 

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