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Immobilienvererbung in der Schweiz – Grundlagen & erste Schritte

Daniel Schüpfer

·

21.08.24

·

0 Min. Lesezeit

·

Immobilienverkauf

Erbschaft

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Erbschaft

Immobilien vererben Schweiz
Immobilien vererben Schweiz
Immobilien vererben Schweiz

Die Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt – emotional wie finanziell. In der Schweiz gelten dabei klare rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Wer sein Zuhause vererbt oder verschenkt, trifft Entscheidungen mit langfristigen Konsequenzen – sowohl für die eigene Altersplanung als auch für die Erben.

avendo unterstützt Hauseigentümer dabei, die Vermögensübertragung korrekt und effizient zu gestalten, damit familiäre Sicherheit und rechtliche Klarheit gewährleistet sind.

Erbrechtliche Grundlagen

Das Schweizer Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es bestimmt, wer wie viel vom Nachlass erhält, wenn keine testamentarische Verfügung existiert. Die gesetzliche Erbfolge priorisiert Ehepartner, Kinder und – falls keine Nachkommen vorhanden sind – Eltern oder Geschwister.

Wichtig ist, dass Pflichtteile beachtet werden: Nachkommen und Ehepartner haben einen gesetzlich garantierten Mindestanteil am Erbe, der nicht beliebig geändert werden kann. Diese Pflichtteile schützen die Familie, schränken jedoch gleichzeitig den Handlungsspielraum des Erblassers ein.

Testament oder Erbvertrag?

Ein Testament ist die einfachste Form, den Nachlass individuell zu regeln. Es kann eigenhändig (handschriftlich) oder öffentlich beurkundet erstellt werden. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich ein notarielles Testament, um Formfehler zu vermeiden.

Der Erbvertrag bietet eine zusätzliche Ebene der Rechtssicherheit: Er ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben und wird notariell beglaubigt. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden, was ihn insbesondere für Familienunternehmen oder Immobilien mit mehreren Begünstigten interessant macht.

Die Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt – emotional wie finanziell. In der Schweiz gelten dabei klare rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Wer sein Zuhause vererbt oder verschenkt, trifft Entscheidungen mit langfristigen Konsequenzen – sowohl für die eigene Altersplanung als auch für die Erben.

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Erbrechtliche Grundlagen

Das Schweizer Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es bestimmt, wer wie viel vom Nachlass erhält, wenn keine testamentarische Verfügung existiert. Die gesetzliche Erbfolge priorisiert Ehepartner, Kinder und – falls keine Nachkommen vorhanden sind – Eltern oder Geschwister.

Wichtig ist, dass Pflichtteile beachtet werden: Nachkommen und Ehepartner haben einen gesetzlich garantierten Mindestanteil am Erbe, der nicht beliebig geändert werden kann. Diese Pflichtteile schützen die Familie, schränken jedoch gleichzeitig den Handlungsspielraum des Erblassers ein.

Testament oder Erbvertrag?

Ein Testament ist die einfachste Form, den Nachlass individuell zu regeln. Es kann eigenhändig (handschriftlich) oder öffentlich beurkundet erstellt werden. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich ein notarielles Testament, um Formfehler zu vermeiden.

Der Erbvertrag bietet eine zusätzliche Ebene der Rechtssicherheit: Er ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben und wird notariell beglaubigt. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden, was ihn insbesondere für Familienunternehmen oder Immobilien mit mehreren Begünstigten interessant macht.

Die Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt – emotional wie finanziell. In der Schweiz gelten dabei klare rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Wer sein Zuhause vererbt oder verschenkt, trifft Entscheidungen mit langfristigen Konsequenzen – sowohl für die eigene Altersplanung als auch für die Erben.

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Das Schweizer Erbrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es bestimmt, wer wie viel vom Nachlass erhält, wenn keine testamentarische Verfügung existiert. Die gesetzliche Erbfolge priorisiert Ehepartner, Kinder und – falls keine Nachkommen vorhanden sind – Eltern oder Geschwister.

Wichtig ist, dass Pflichtteile beachtet werden: Nachkommen und Ehepartner haben einen gesetzlich garantierten Mindestanteil am Erbe, der nicht beliebig geändert werden kann. Diese Pflichtteile schützen die Familie, schränken jedoch gleichzeitig den Handlungsspielraum des Erblassers ein.

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Der Erbvertrag bietet eine zusätzliche Ebene der Rechtssicherheit: Er ist eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und den Erben und wird notariell beglaubigt. Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden, was ihn insbesondere für Familienunternehmen oder Immobilien mit mehreren Begünstigten interessant macht.

Die präzisere Schnellbewertung

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Steuerliche Aspekte: Erbschafts- und Grundstückgewinnsteuer

Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Während Kantone wie Schwyz oder Luzern direkte Nachkommen befreien, gelten in Zürich, Bern oder Basel teilweise erhebliche Steuersätze – insbesondere für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte.

Zudem kann eine Grundstückgewinnsteuer fällig werden, wenn die Immobilie während der Besitzdauer im Wert gestiegen ist. Diese wird auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Übertragungswert berechnet. Eine gute Planung – beispielsweise durch frühzeitige Übertragung oder Schenkung mit Nutzniessung – kann die Steuerlast deutlich reduzieren.

Erbengemeinschaften und ihre Tücken

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Renovationen müssen einstimmig getroffen werden. Ohne klare Regelungen führt das oft zu Blockaden und Konflikten.
Hier kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten durch einen Erbvertrag oder eine Teilungsklausel für klare Verhältnisse zu sorgen.

Fazit

Die Hausvererbung ist komplex, aber planbar. Wer frühzeitig handelt, schützt seine Familie vor Streit und unnötiger Steuerbelastung.

🧭 Tipp von avendo: Nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung, um den Marktwert Ihres Hauses zu kennen – Grundlage für jede gerechte Erbregelung.
👉 Jetzt Marktwert berechnen

📎 Weiterlesen: Schenkung zu Lebzeiten – Chancen & Risiken

Steuerliche Aspekte: Erbschafts- und Grundstückgewinnsteuer

Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Während Kantone wie Schwyz oder Luzern direkte Nachkommen befreien, gelten in Zürich, Bern oder Basel teilweise erhebliche Steuersätze – insbesondere für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte.

Zudem kann eine Grundstückgewinnsteuer fällig werden, wenn die Immobilie während der Besitzdauer im Wert gestiegen ist. Diese wird auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Übertragungswert berechnet. Eine gute Planung – beispielsweise durch frühzeitige Übertragung oder Schenkung mit Nutzniessung – kann die Steuerlast deutlich reduzieren.

Erbengemeinschaften und ihre Tücken

Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Entscheidungen über Verkauf, Vermietung oder Renovationen müssen einstimmig getroffen werden. Ohne klare Regelungen führt das oft zu Blockaden und Konflikten.
Hier kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten durch einen Erbvertrag oder eine Teilungsklausel für klare Verhältnisse zu sorgen.

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Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt. Während Kantone wie Schwyz oder Luzern direkte Nachkommen befreien, gelten in Zürich, Bern oder Basel teilweise erhebliche Steuersätze – insbesondere für entfernte Verwandte oder nicht verwandte Begünstigte.

Zudem kann eine Grundstückgewinnsteuer fällig werden, wenn die Immobilie während der Besitzdauer im Wert gestiegen ist. Diese wird auf der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem Übertragungswert berechnet. Eine gute Planung – beispielsweise durch frühzeitige Übertragung oder Schenkung mit Nutzniessung – kann die Steuerlast deutlich reduzieren.

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