Immobilie im Scheidungsfall: Haus behalten, verkaufen oder auszahlen

Eine Scheidung gehört zu den häufigsten Anlässen für einen Immobilienverkauf in der Schweiz. Rund 40 Prozent aller Ehen werden hierzulande geschieden - und in vielen Fällen steht ein gemeinsames Eigenheim im Zentrum der Auseinandersetzung. Die Frage, was mit dem Haus oder der Wohnung geschieht, ist dabei nicht nur finanziell, sondern auch emotional eine der grössten Herausforderungen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei wichtigsten Optionen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.
Ausgangslage: Wem gehört die Immobilie bei einer Scheidung?
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, müssen Sie die Eigentumsverhältnisse klären. In der Schweiz gibt es drei Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Normalfall), die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. Bei der Errungenschaftsbeteiligung wird unterschieden zwischen Eigengut und Errungenschaft. Eine Immobilie, die während der Ehe gemeinsam erworben wurde, gehört in der Regel zur Errungenschaft und wird bei der Scheidung hälftig geteilt.
Entscheidend ist auch der Grundbucheintrag. Stehen beide Partner als Eigentümer im Grundbuch, haben beide gleichermassen Anspruch auf die Immobilie. Steht nur ein Partner eingetragen, kann der andere dennoch Ansprüche aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung geltend machen.
Handlungsempfehlung: Lassen Sie frühzeitig einen Grundbuchauszug erstellen und prüfen Sie Ihren Ehevertrag. Falls kein Ehevertrag existiert, gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung.
Option 1: Haus behalten und den Partner auszahlen
Wenn einer der Ehepartner die Immobilie behalten möchte, muss er den anderen für dessen Eigentumsanteil auszahlen. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber oft komplex.
So berechnen Sie die Auszahlungssumme
Die Auszahlung basiert auf dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie abzüglich der noch offenen Hypothek. Ein Beispiel: Ihr Haus hat einen Verkehrswert von 1'200'000 Franken und die Resthypothek beträgt 600'000 Franken. Das freie Eigenkapital liegt somit bei 600'000 Franken. Bei hälftiger Teilung müsste der übernehmende Partner 300'000 Franken an den anderen zahlen.
Für eine verlässliche Grundlage ist eine professionelle Immobilienbewertung unerlässlich. Erfahren Sie in unserem Artikel "Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?" wie der Verkehrswert ermittelt wird und welche Methoden in der Schweiz üblich sind.
Die Hürde der Tragbarkeit
Ein häufig unterschätztes Problem: Die Bank muss den verbleibenden Partner als alleinigen Hypothekarschuldner akzeptieren. Dafür muss die Tragbarkeit gegeben sein – die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen in der Regel ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Reicht das Einkommen nicht aus, bleibt oft nur der Verkauf.
**Handlungsempfehlung:** Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank. Klären Sie, ob eine Umschuldung oder eine Anpassung der Hypothek möglich ist, bevor Sie sich auf die Übernahme festlegen.
Option 2: Immobilie gemeinsam verkaufen
Der Verkauf der Immobilie ist häufig die sauberste Lösung. Beide Partner erhalten ihren Anteil am Erlös und können finanziell einen Neuanfang starten. Gerade wenn die Emotionen hochkochen, schafft ein Verkauf klare Verhältnisse.
Vorteile des Verkaufs
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Klare Trennung: Keine weiteren finanziellen Verflechtungen zwischen den Ex-Partnern.
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Liquidität: Beide Seiten erhalten Kapital für eine neue Wohnsituation.
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Marktchance: Der Schweizer Immobilienmarkt ist nach wie vor robust. Lesen Sie dazu unseren Marktbericht: Schweizer Immobilienmarkt 2026 für aktuelle Einschätzungen.
Worauf Sie beim Verkauf achten sollten
Ein Verkauf unter Zeitdruck führt oft zu einem tieferen Preis. Planen Sie realistisch und setzen Sie auf eine professionelle Vermarktung. Wie lange ein Immobilienverkauf in der Schweiz typischerweise dauert, erfahren Sie im Beitrag Wie lange dauert ein Immoverkauf?.
**Handlungsempfehlung:** Einigen Sie sich schriftlich auf einen Mindestverkaufspreis und beauftragen Sie einen neutralen Makler, dem beide Seiten vertrauen. So vermeiden Sie Konflikte während des Verkaufsprozesses.
Option 3: Gemeinsames Eigentum beibehalten
Eine weniger bekannte Variante: Beide Ex-Partner bleiben Eigentümer und haften weiterhin solidarisch für die Hypothek. Das kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel gemeinsame Kinder im Haus wohnen bleiben sollen und ein Verkauf oder eine Auszahlung aktuell nicht möglich ist.
Risiken dieser Lösung
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Beide Partner bleiben finanziell aneinander gebunden.
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Bei Zahlungsausfällen haftet der andere mit.
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Die Aufnahme einer neuen Hypothek für eine eigene Immobilie wird erschwert.
Diese Option sollte daher immer als Übergangslösung betrachtet werden, nicht als Dauerzustand.
Steuerliche Aspekte nicht vergessen
Beim Verkauf einer Immobilie im Scheidungsfall fällt in der Schweiz Grundstückgewinnsteuer an. Die Höhe hängt vom Kanton, der Besitzdauer und dem erzielten Gewinn ab. Bei einer Eigentumsübertragung zwischen Ehepartnern im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird die Steuer in vielen Kantonen aufgeschoben - aber nicht erlassen.
Ausserdem kann die Auszahlung von Pensionskassengeldern, die für den Erwerb der Immobilie eingesetzt wurden, steuerliche Konsequenzen haben. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater oder Finanzplaner beraten.
Kinder im Spiel: Das Wohl der Familie berücksichtigen
Wenn Kinder betroffen sind, kann das Gericht einem Ehepartner das Recht einräumen, vorübergehend in der Immobilie zu bleiben. Diese Befristung gilt häufig, bis die Kinder ihre Schule am Wohnort abgeschlossen haben. Das Kindeswohl hat in der Schweizer Rechtsprechung einen hohen Stellenwert und beeinflusst die Entscheidung über die Immobilie massgeblich.
Checkliste: So gehen Sie strukturiert vor
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Grundbuchauszug und Ehevertrag prüfen. Klären Sie die Eigentumsverhältnisse.
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Professionelle Bewertung einholen. Nur mit einem aktuellen Verkehrswert können Sie fair verhandeln.
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Tragbarkeit bei der Bank abklären. Kann ein Partner die Hypothek alleine tragen?
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Steuerliche Folgen berechnen. Grundstückgewinnsteuer und Pensionskasse berücksichtigen.
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Einigung schriftlich festhalten. Idealerweise in einer Scheidungskonvention.
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Neutralen Makler beauftragen. Falls ein Verkauf die beste Lösung ist.
Fazit: Emotionen rausnehmen, Fakten reinbringen
Eine Scheidung ist belastend genug. Umso wichtiger ist es, die Frage rund um die gemeinsame Immobilie sachlich und strukturiert anzugehen. Ob Sie das Haus behalten, verkaufen oder eine Übergangslösung wählen – jede Option hat ihre Berechtigung. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, professionelle Unterstützung holen und Entscheidungen auf Basis von Fakten statt Emotionen treffen.
avendo unterstützt Sie als ausgezeichneter Immobilienexperte dabei, den Wert Ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen und den Verkaufsprozess professionell zu begleiten - diskret, fair und auf Augenhöhe.
Häufige Fragen
- Wem gehört das Haus bei einer Scheidung in der Schweiz?
- Bei einer Scheidung in der Schweiz hängt das Eigentum am Haus vom Güterstand und vom Grundbucheintrag ab. Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Eine während der Ehe gemeinsam erworbene Immobilie gehört in der Regel zur Errungenschaft und wird hälftig geteilt. Stehen beide Partner im Grundbuch, haben beide gleichermassen Anspruch; steht nur einer eingetragen, kann der andere dennoch güterrechtliche Ansprüche geltend machen.
- Wie viel muss ich meinem Ex-Partner bei einer Scheidung für das Haus auszahlen?
- Die Auszahlungssumme bei einer Scheidung basiert auf dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie abzüglich der noch offenen Hypothek. Beispiel: Bei einem Verkehrswert von CHF 1'200'000 und einer Resthypothek von CHF 600'000 beträgt das freie Eigenkapital CHF 600'000; bei hälftiger Teilung zahlt der übernehmende Partner CHF 300'000 an den anderen. Grundlage sollte immer eine professionelle Immobilienbewertung sein.
- Kann ich das Haus nach der Scheidung alleine behalten?
- Ein Haus nach der Scheidung alleine zu behalten ist nur möglich, wenn die Bank den verbleibenden Partner als alleinigen Hypothekarschuldner akzeptiert. Dafür muss die Tragbarkeit gegeben sein: Die kalkulatorischen Wohnkosten dürfen in der Regel ein Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Reicht das Einkommen nicht aus, bleibt oft nur der Verkauf. Klären Sie deshalb frühzeitig mit der Bank, ob eine Umschuldung oder Anpassung der Hypothek möglich ist.
- Fällt bei einem Hausverkauf wegen Scheidung Grundstückgewinnsteuer an?
- Ja, beim Verkauf einer Immobilie im Scheidungsfall fällt in der Schweiz Grundstückgewinnsteuer an. Die Höhe hängt vom Kanton, der Besitzdauer und dem erzielten Gewinn ab. Bei einer Eigentumsübertragung zwischen Ehepartnern im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung wird die Steuer in vielen Kantonen aufgeschoben, aber nicht erlassen. Auch die Auszahlung von Pensionskassengeldern, die für den Hauskauf eingesetzt wurden, kann steuerliche Folgen haben.
- Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung, wenn Kinder betroffen sind?
- Sind Kinder betroffen, kann das Gericht in der Schweiz einem Ehepartner das Recht einräumen, vorübergehend in der Immobilie zu bleiben. Diese Befristung gilt häufig, bis die Kinder ihre Schule am Wohnort abgeschlossen haben. Das Kindeswohl hat in der Schweizer Rechtsprechung einen hohen Stellenwert und beeinflusst die Entscheidung über die Immobilie massgeblich.

Daniel Schüpfer
Mitgründer, Strategie & Marketing
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