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Wer in einer Eigentumswohnung lebt, möchte oft nicht auf die Gesellschaft eines Vierbeiners verzichten. Doch gerade im Stockwerkeigentum kann das zu Spannungen mit den Nachbarn oder der Verwaltung führen.
Was ist erlaubt? Wo liegen die Grenzen? Und wie lassen sich Konflikte vermeiden?
Grundsätzlich gilt: Das Gesetz verbietet die Haustierhaltung nicht.
Entscheidend sind aber die Bestimmungen des Reglements der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft. Viele Reglements enthalten spezifische Regeln zur Haustierhaltung: von generellen Verboten über Einschränkungen (zum Beispiel keine grossen Hunde) bis hin zu Bewilligungspflichten durch die Gemeinschaft oder Verwaltung.
Falls das Reglement Haustiere nicht ausdrücklich verbietet, darfst du in der Regel ein Tier halten. Allerdings solltest du dich immer an die Grundsätze der Rücksichtnahme halten. Übermässiger Lärm (zum Beispiel andauerndes Hundegebell) oder starke Geruchsbelästigungen können dazu führen, dass sich Nachbarn beschweren und die Gemeinschaft einschreitet.
Bild erstellt mit Grok
Hunde: Vor allem grosse oder laute Hunde sind oft ein Streitthema. Eine gute Erziehung und Rücksichtnahme auf andere Hausbewohner sind essenziell.
Katzen: Freigänger-Katzen können Konflikte auslösen, wenn sie fremde Balkone oder Gemeinschaftsflächen betreten.
Exotische Tiere: Schlangen, Spinnen oder Papageien sind oft umstritten. Ihre Haltung kann durch Reglements oder kantonale Gesetze eingeschränkt sein.
Kommunikation ist der Schlüssel! Sprich mit den Nachbarn und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls nötig, kann die Verwaltung vermitteln. Falls das Haustier nachweislich gegen Regeln verstösst oder erheblichen Ärger verursacht, kann die Gemeinschaft Massnahmen ergreifen – im Extremfall kann sogar ein Halteverbot ausgesprochen werden.
👉 Reglement prüfen: Bevor du dir ein Haustier anschaffst, informiere dich über die Regeln deiner Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft.
👉 Rücksicht nehmen: Vermeide Lärm und Verschmutzung in Gemeinschaftsbereichen.
👉 Nachbarn einbeziehen: Freundliche Gespräche und gegenseitige Rücksichtnahme verhindern Konflikte.
👉 Alternativen erwägen: Falls grössere Haustiere problematisch sind, könnten kleinere Tiere (z. B. Fische oder Hamster) eine gute Lösung sein.
Haustiere im Stockwerkeigentum sind kein grundsätzliches Problem, solange die Mitmenschen berücksichtigt und klare Regeln beachtet werden. Wer sich informiert, kommuniziert und für ein gutes Miteinander sorgt, kann mit seinem Haustier problemlos in einer Eigentumswohnung leben.
Der Traum von den eigenen vier Wänden bringt nicht nur Freude, sondern auch Verantwortung mit sich. Unvorhersehbare Ereignisse wie Unwetter, Brände oder Schäden durch Dritte können hohe Kosten verursachen. Eine durchdachte Risikoabsicherung ist daher essenziell, um finanzielle Einbussen zu vermeiden und langfristige Sicherheit zu gewährleisten. Doch welche Versicherungen sind wirklich notwendig?
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