Schwammstadt: Warum Ihr Grundstück künftig Wasser schlucken muss

Eine Schwammstadt nimmt Regenwasser dort auf, wo es fällt, im Boden, in Mulden und in Zisternen, statt es über die Kanalisation abzuleiten. Im Kanton Zürich ist das bereits geltendes Recht: Seit dem 1. Dezember 2024 brauchen Baueingaben einen Entwässerungsplan mit Versickerungsflächen und Regenwassernutzung, und § 238a des Planungs- und Baugesetzes verlangt eine begrünte, möglichst wenig versiegelte Umgebung. Wer baut, umbaut oder verkauft, kommt um das Thema nicht mehr herum.
Starkregen im Juni. Überschwemmte Keller im August. Und dazwischen Hitzetage, an denen der Asphalt vor der Haustür zur Herdplatte wird. Die Schweizer Städte reagieren darauf nicht mit grösseren Rohren. Sie reagieren mit einem Prinzip, das so simpel klingt, dass man sich fragt, warum es nicht längst Standard ist: der Schwammstadt.
Die Idee dahinter ist schnell erklärt. Regenwasser soll dort aufgenommen werden, wo es fällt. Gespeichert im Boden, in Mulden, in Zisternen. Und bei Bedarf wieder abgegeben, statt in Sekunden durch die Kanalisation zu verschwinden. Ein Schwamm eben. Kein Betonrohr.
Welches Problem löst die Schwammstadt?
Versiegelte Flächen leiten Wasser schnell ab. Zu schnell. Laut einer Studie des Mobiliar Labs für Naturrisiken ist Oberflächenabfluss für bis zu zwei Drittel aller Überschwemmungsschäden in der Schweiz verantwortlich. Nicht der Fluss, der über die Ufer tritt. Der Parkplatz, der das Wasser nicht aufnimmt.
Dazu kommt die Hitze. Asphalt und Beton heizen sich auf, geben die Wärme nachts kaum ab. Bäume kühlen. Rasen kühlt. Trockener Belag nicht. Die Schwammstadt bekämpft also zwei Probleme mit derselben Massnahme. Weniger Wasser in der Kanalisation, mehr Verdunstung im Quartier.
Was gilt im Kanton Zürich schon heute?
Im Kanton Zürich ist das kein Zukunftsthema mehr, sondern geltendes Recht. Seit dem 1. Dezember 2024 muss bei Baueingaben ein Entwässerungsplan eingereicht werden, der Versickerungsflächen und die Nutzung von Regenwasser ausweist. Festgehalten in § 5 der Bauverfahrensverordnung.
Noch relevanter für Sie als Eigentümer oder Bauherrin: § 238a des Planungs- und Baugesetzes verlangt bei jedem Bauvorhaben eine begrünte Umgebung, möglichst wenig Versiegelung und den Erhalt oder Ersatz bestehender Bäume. Das ist keine Empfehlung. Das müssen Sie im Baubewilligungsverfahren nachweisen.
Das Ziel der kantonalen Richtlinie bringt es auf den Punkt. Von einem bebauten Grundstück soll künftig nicht mehr Regenwasser abfliessen, als im natürlichen, unbebauten Zustand der Fall gewesen wäre. Ihr Dach, Ihre Einfahrt, Ihre Terrasse. Alles zählt in diese Rechnung hinein.
Eine Pflicht zur Dachbegrünung gilt nur dort, wo die Gemeinde das in ihrer Bau- und Zonenordnung so festlegt. Aber: Unbeschichtete Metalldächer sind für die Versickerung oder Nutzung des Regenwassers ohnehin nicht zulässig. Wer jetzt baut, plant das Material also besser gleich mit.
| Vorschrift im Kanton Zürich | Was sie verlangt |
|---|---|
| § 5 Bauverfahrensverordnung (seit 1. Dezember 2024) | Entwässerungsplan bei Baueingaben, mit Versickerungsflächen und Regenwassernutzung |
| § 238a Planungs- und Baugesetz | begrünte Umgebung, möglichst wenig Versiegelung, Erhalt oder Ersatz bestehender Bäume |
| Bau- und Zonenordnung der Gemeinde | Dachbegrünung, nur wo die Gemeinde sie festlegt |
| Dachmaterial | unbeschichtete Metalldächer für Versickerung oder Regenwassernutzung nicht zulässig |
Was bedeutet das konkret für Ihr Grundstück?
Rigolen statt Rohre. Versickerungsfähige Beläge statt durchgehender Pflästerung. Zisternen, die Regenwasser für den Garten speichern. Mulden im Aussenraum, die bei Starkregen volllaufen dürfen, ohne dass der Keller absäuft.
| Statt … | … künftig |
|---|---|
| Rohre | Rigolen |
| durchgehende Pflästerung | versickerungsfähige Beläge |
| Regenwasser in die Kanalisation | Zisternen, die Regenwasser für den Garten speichern |
| Wasser Richtung Keller | Mulden, die bei Starkregen volllaufen dürfen |

In Zürich-Leutschenbach fängt eine bepflanzte Versickerungsmulde das Dachwasser der umliegenden Gebäude auf. In Glattpark verdunstet Regenwasser über einen künstlich angelegten Teich, weil der lehmige Boden selbst kaum etwas aufnimmt. Auch Bern und Winterthur setzen inzwischen eigene Schwammstadt-Projekte um.
Für Sie heisst das: Wer heute ein Grundstück überbaut oder saniert, kommt um dieses Thema nicht mehr herum. Nicht als freiwilliges Nachhaltigkeitslabel, sondern als Teil des Baubewilligungsverfahrens. Wie ein naturnaher Garten aussehen kann, zeigt der Beitrag zur Biodiversität im eigenen Garten.
Was bringt Ihnen das als Eigentümer?
Zwei Dinge. Erstens: weniger Schadenrisiko. Eine Liegenschaft, die Wasser aufnimmt statt es Richtung Nachbargrundstück oder Keller zu schicken, schadet sich selbst weniger. Die Mobiliar unterstützt Entsiegelung auf Privatgrundstücken mittlerweile sogar aktiv.
Zweitens, und das wird gerne übersehen: Beim Verkauf zählt zunehmend, ob eine Liegenschaft zukunftsfähig gebaut ist. Versiegelte Betonwüste im Garten, Flachdach ohne Begrünung, keine Versickerungsfläche. Das sind Punkte, die Käuferinnen und Käufer 2026 kritischer sehen als noch vor fünf Jahren. Worauf es bei der Vorbereitung eines Verkaufs sonst ankommt, zeigt die Checkliste Haus für den Verkauf vorbereiten.
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Die Schwammstadt ist kein Ökoprojekt für die Innenstadt. Sie betrifft Ihr Grundstück, sobald Sie bauen, umbauen oder verkaufen. Je früher Sie das einplanen, desto weniger kostet es Sie am Ende.
Häufige Fragen
- Was ist eine Schwammstadt?
- Eine Schwammstadt nimmt Regenwasser dort auf, wo es fällt: Es wird im Boden, in Mulden oder in Zisternen gespeichert und bei Bedarf wieder abgegeben, statt in Sekunden durch die Kanalisation zu verschwinden. Damit bekämpft das Prinzip zwei Probleme zugleich: weniger Wasser in der Kanalisation bei Starkregen und mehr Verdunstung, die das Quartier an Hitzetagen kühlt.
- Welche Vorschriften gelten im Kanton Zürich beim Bauen?
- Seit dem 1. Dezember 2024 muss bei Baueingaben ein Entwässerungsplan eingereicht werden, der Versickerungsflächen und die Nutzung von Regenwasser ausweist (§ 5 Bauverfahrensverordnung). Zudem verlangt § 238a des Planungs- und Baugesetzes bei jedem Bauvorhaben eine begrünte Umgebung, möglichst wenig Versiegelung und den Erhalt oder Ersatz bestehender Bäume. Das müssen Sie im Baubewilligungsverfahren nachweisen.
- Muss ich mein Dach begrünen?
- Eine Pflicht zur Dachbegrünung gilt nur dort, wo die Gemeinde das in ihrer Bau- und Zonenordnung so festlegt. Unabhängig davon sind unbeschichtete Metalldächer für die Versickerung oder Nutzung des Regenwassers nicht zulässig. Wer jetzt baut, plant das Dachmaterial also besser gleich mit.
- Welche Schwammstadt-Massnahmen gibt es für das eigene Grundstück?
- Typisch sind Rigolen statt Rohre, versickerungsfähige Beläge statt durchgehender Pflästerung, Zisternen, die Regenwasser für den Garten speichern, und Mulden im Aussenraum, die bei Starkregen volllaufen dürfen, ohne dass der Keller absäuft. Ziel ist, dass vom bebauten Grundstück nicht mehr Regenwasser abfliesst als im natürlichen, unbebauten Zustand.
- Was bringt die Schwammstadt mir als Eigentümer?
- Zwei Dinge. Erstens weniger Schadenrisiko: Eine Liegenschaft, die Wasser aufnimmt, statt es Richtung Keller oder Nachbargrundstück zu schicken, schadet sich selbst weniger. Zweitens zählt beim Verkauf zunehmend, ob eine Liegenschaft zukunftsfähig gebaut ist. Versiegelte Flächen ohne Versickerung sehen Käuferinnen und Käufer 2026 kritischer als noch vor fünf Jahren.

Daniel Schüpfer
Mitgründer, Strategie & Marketing
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