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Portrait Sarah Hoxha

Sarah Hoxha
13.03.2025, 14:01 Uhr

Mietkündigung
Sanierung

Mietkündigung wegen Sanierung: Ihre Rechte und Optionen

In der Schweiz kommt es immer wieder vor, dass Mietende aufgrund geplanter Sanierungen ihre Wohnungen verlassen müssen.
Doch was tun, wenn die versprochenen Renovationen auf sich warten lassen oder gar nicht stattfinden?

Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die Mietende in solchen Situationen berücksichtigen sollten:

Rechtzeitige Information und Kommunikation

Seriöse Vermieter*innen informieren ihre Mietenden frühzeitig über geplante Sanierungen, deren Umfang und den Zeitplan.
Sollten Sie von solchen Plänen hören oder eine entsprechende Mitteilung erhalten, ist es ratsam, das Gespräch mit der Vermieterschaft zu suchen, um Details zu erfahren und Ihre Anliegen vorzubringen. ​ 🗣️

Angebot eines vorübergehenden Auszugs

Gemäss Bundesgericht kann eine Kündigung wegen Sanierung missbräuchlich sein, wenn Mietende der Vermieterschaft einen vorübergehenden Auszug anbieten.
Dies bedeutet, dass Sie bereit sind, während der Renovation anderswo unterzukommen, um danach in die renovierte Wohnung zurückzukehren.

Ein solches Angebot sollte schriftlich und vor der Kündigung erfolgen.

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Kündigung prüfen und gegebenenfalls anfechten

Erhalten Sie eine Kündigung wegen geplanter Sanierung, sollten Sie prüfen, ob diese rechtmässig ist. Eine Kündigung kann als missbräuchlich gelten, wenn:

  • Die geplanten Arbeiten auch bei Verbleib der Mietenden ohne wesentliche Verzögerungen oder Komplikationen durchgeführt werden können.
  • Das Sanierungsprojekt zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht ausgereift ist, beispielsweise wenn noch kein Baugesuch eingereicht wurde oder die Finanzierung ungesichert ist.


In solchen Fällen können Sie die Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
☝️


Bild von Freepik

Mietstreckung beantragen

Selbst wenn die Kündigung als rechtmässig beurteilt wird, haben Sie die Möglichkeit, eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu beantragen.
Dabei werden Ihre persönlichen Umstände, wie finanzielle Situation oder die Schwierigkeit, eine neue Wohnung zu finden, berücksichtigt.

Die maximale Erstreckungsdauer beträgt bei Wohnungen vier Jahre.

Unterstützung suchen

Bei Unsicherheiten oder Konflikten ist es empfehlenswert, Unterstützung zu suchen. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) bietet Beratung und kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Auch der Gang an die Öffentlichkeit oder die Einbeziehung der Politik kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, insbesondere wenn mehrere Mietparteien betroffen sind.

Bei geplanten Sanierungen ist es wichtig, informiert und proaktiv zu handeln. Nutzen Sie Ihre Rechte, kommunizieren Sie offen mit der Vermieterschaft und suchen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat.
So können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie nicht unnötig benachteiligt werden. 💙


In unserem letzten Beitrag...

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Bild von Freepik by wayhomestudio

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