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Naturgefahren und Elementarschäden: So schützen Sie Ihr Einfamilienhaus

Daniel SchüpferDaniel Schüpfer3 Min. LesezeitFinanzen & SteuernEinfamilienhaus
Paar bereitet sein Einfamilienhaus in einem Schweizer Bergdorf auf ein Unwetter vor, im Vordergrund ein Hinweisschild zu Naturgefahren und Elementarschäden

Der Hagel prasselt zehn Minuten. Die Schadenmeldung dauert Monate. Das ist die Realität für viele Eigenheimbesitzer, wenn nach dem Unwetter die Ernüchterung kommt: Nicht jeder Schaden ist gedeckt, und nicht jeder Handgriff danach ist richtig.

Was die Elementarschadenversicherung tatsächlich zahlt

Neun Gefahren sind gedeckt: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm ab 75 km/h, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch. Das steht so in praktisch jeder Gebäudeversicherungspolice der Schweiz, ob kantonal oder privat.

In den meisten Kantonen ist diese Versicherung obligatorisch. Ausnahmen: Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden. Dort regeln private Versicherer die Sache, aber im gleichen Leistungsrahmen.

Und jetzt das Aber. Erdbeben gehören nicht dazu. Explizit ausgeschlossen. Wer in der Schweiz ein Haus besitzt und meint, er sei gegen Erdbeben versichert, irrt sich. Dafür braucht es eine separate Zusatzdeckung, die kaum jemand abschliesst.

Noch ein Ausschluss, der regelmässig zu Streit führt: Wasser im Keller. Klingt banal, ist es nicht. Steigt der Fluss über die Ufer und läuft das Wasser oberirdisch ins Haus, zahlt die Elementarschadenversicherung. Drückt hingegen das Grundwasser von unten hoch, oder staut sich die Kanalisation zurück, zahlt sie nicht. Für diese Fälle braucht es eine Gebäudewasserversicherung. Zwei verschiedene Policen, zwei verschiedene Schadenbilder, ein und derselbe nasse Keller.

Und dann der Selbstbehalt: 10 Prozent der Schadensumme, mindestens 500 Franken pro Ereignis. Bei einem Hagelschaden an der Fassade macht das schnell mehrere Tausend Franken, die Sie selbst tragen.

Prävention: was tatsächlich etwas bringt

Die beste Schadenmeldung ist die, die nie geschrieben wird. Deshalb lohnt sich Prävention, und zwar bevor Sie bauen oder sanieren, nicht danach.

Konkret heisst das: Aussenrollläden mit automatischer Storensteuerung, die bei Hagelwarnung selbständig hochfahren. Rückstauklappen in der Kanalisation, damit bei Starkregen kein Wasser zurück ins Haus drückt. Lichtschächte und Kellerfenster, die über dem zu erwartenden Wasserstand liegen, nicht auf Bodenhöhe. Dachziegel und Fassadenmaterial, die für die Hagelklasse Ihrer Region zertifiziert sind.

Bei Neubauten und Sanierungen gilt: Je früher Naturgefahren in die Planung einfliessen, desto günstiger die Umsetzung. Ein Rückstauventil beim Bau einplanen kostet ein paar Hundert Franken. Es nachträglich einbauen lassen kostet ein Vielfaches.

Die kantonalen Gebäudeversicherungen bieten hierzu kostenlose Beratung an, und einige übernehmen einen Teil der Kosten für Schutzmassnahmen. Die Plattform schutz-vor-naturgefahren.ch liefert einen standortgenauen Naturgefahren-Check. Nutzen Sie das, bevor Sie sanieren, nicht als nachträgliche Beruhigungspille.

Im Schadenfall: was jetzt zählt

Der Schaden ist da. Was jetzt?

Erstens: Fotografieren, bevor Sie irgendetwas anfassen. Übersichtsaufnahmen und Detailbilder, von allen betroffenen Räumen und Bauteilen. Ohne Fotodokumentation wird jede Diskussion mit der Versicherung zäh.

Zweitens: Sofortmassnahmen treffen, um den Schaden nicht grösser werden zu lassen. Wasser auspumpen, Notabdeckung aufs Dach, Räume trocknen lassen. Das dürfen Sie tun, ohne vorher auf eine Rückmeldung zu warten.

Drittens: Melden. Und zwar rasch. Die Meldefrist liegt je nach Kanton bei einem oder zwei Jahren, aber warten Sie nicht so lange. Je frischer die Meldung, desto einfacher die Beurteilung.

Viertens: Belege aufbewahren. Rechnungen für Sofortmassnahmen, Reparaturofferten, alles was den Schaden und dessen Behebung dokumentiert.

Die Wiederherstellung selbst muss innerhalb von drei Jahren nach dem Schadenereignis erfolgen. Das ist mehr Zeit, als die meisten Eigentümer brauchen, aber wer eine grössere Sanierung plant, sollte diese Frist im Kopf behalten.

Das Fazit ist unbequem

Elementarschadenschutz ist kein Papier in der Schublade, das im Ernstfall automatisch alles regelt. Er hat Lücken, klare Grenzen und einen Selbstbehalt, den Sie selbst zahlen. Wer sein Haus wirklich schützen will, kümmert sich um Prävention, bevor der Sturm kommt, nicht danach.

Häufige Fragen

Welche Gefahren deckt die Elementarschadenversicherung in der Schweiz?
Gedeckt sind neun Gefahren: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm ab 75 km/h, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Das gilt in praktisch jeder Gebäudeversicherungspolice, ob kantonal oder privat. In den meisten Kantonen ist die Versicherung obligatorisch; Ausnahmen sind Genf, Tessin, Wallis und Appenzell Innerrhoden, wo private Versicherer im gleichen Leistungsrahmen einspringen.
Sind Erdbebenschäden durch die Gebäudeversicherung gedeckt?
Nein. Erdbeben sind aus der Elementarschadenversicherung explizit ausgeschlossen. Wer in der Schweiz ein Haus besitzt und meint, er sei gegen Erdbeben versichert, irrt sich. Dafür braucht es eine separate Zusatzdeckung, die kaum jemand abschliesst.
Zahlt die Versicherung bei Wasser im Keller?
Das hängt vom Schadenbild ab. Steigt ein Fluss über die Ufer und läuft das Wasser oberirdisch ins Haus, zahlt die Elementarschadenversicherung. Drückt das Grundwasser von unten hoch oder staut sich die Kanalisation zurück, zahlt sie nicht – dafür braucht es eine separate Gebäudewasserversicherung. Zwei verschiedene Policen, zwei verschiedene Schadenbilder, ein und derselbe nasse Keller.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Elementarschäden?
Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Schadensumme, mindestens aber CHF 500 pro Ereignis. Bei einem Hagelschaden an der Fassade macht das schnell mehrere Tausend Franken aus, die Sie selbst tragen.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Zuerst fotografieren, bevor Sie etwas anfassen – Übersichts- und Detailbilder aller betroffenen Räume und Bauteile. Danach Sofortmassnahmen treffen, um den Schaden zu begrenzen (Wasser auspumpen, Dach notabdecken). Anschliessend rasch der Versicherung melden; die Meldefrist liegt je nach Kanton bei einem bis zwei Jahren. Belege aufbewahren. Die Wiederherstellung muss innerhalb von drei Jahren nach dem Ereignis erfolgen.
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Daniel Schüpfer

Daniel Schüpfer

Mitgründer, Strategie & Marketing

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